29.11.2019

Angehörige absichern und entlasten:Den «letzten Willen» richtig regeln

Der Tod ist ein Tabuthema, das gern verdrängt wird. Kaum jemand macht sich Gedanken über das eigene Ableben oder den Verlust von Familienangehörigen. Das ist ein Fehler.

Jede und jeder sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen und festlegen, was mit all den Dingen passieren soll, die hinterlassen werden. Gerade bei Liegenschaften ist es wichtig, seinen Partner oder seine Partnerin und sich selbst finanziell abzusichern.«Wer sich mit seinem letzten Willen frühzeitig befasst, hilft seinen Angehörigen. Dabei geht es um die Verteilung des Vermögens, aber auch um die Hilfe bei schwierigen Entscheidungen», weiss der Erb- und Vorsorge-experte Peter Enzler.Finanziellen Schwierigkeiten vorbeugenWichtig ist, dass ein klarer Vorsorgeauftrag formuliert, die Kinderbetreuung und die Anordnungen im Todesfall sowie die präzise Erbteilung den Bedürfnissen entsprechend geregelt werden. Mit diesen Massnahmen werden die Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Zeit entlastet und sind nicht auf sich allein gestellt.Die gesetzliche Erbteilung kann vor allem den Ehe- oder Lebenspartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die Auswirkungen der geltenden Erbteilung zu prüfen. Eine professionelle Erbplanung zeigt die aktuelle Situation und bietet die notwendigen Lösungen wie Testament oder Ehe- und Erbvertrag zur Sicherung der Wunsch-Erbteilung.Eine Erbplanung schliesst wichtige Auswertungen und Informationen ein, wie etwa Informationen zur Vorsorgeanalyse und Vorlagen zum Vorsorgeauftrag sowie zur Kinderbetreuung und Anordnungen im Todesfall. Wichtig ist vor allem, rechtzeitig vor dem Tod für die Lieben vorzusorgen.Familie vom Todesfall überraschtSofern der «letzte Wille» professionell geklärt und die nötigen Massnahmen getroffen wurden, kommt es nicht zu Situationen wie im folgenden Fall: Sven verunfallte auf einer Skitour tödlich. Seine Frau Carmen ist auf einen Schlag alleinerziehende Mutter von zwei Schülern. Da sie keine eigenen Ersparnisse und kein Einkommen hat, muss sie das gemeinsame Haus verkaufen und in eine Mietwohnung im Nachbardorf ziehen.Dies hätte das Ehepaar mit einer Erbplanung verhindern können. Ohne grossen Aufwand wäre eine gegenseitige, finanzielle Absicherung möglich gewesen. Der überlebende Ehepartner hätte in diesem Fall trotz Schicksalsschlag nicht auch das Eigenheim verloren. Wie man dies sicherstellen kann, zeigt der Vorsorge- und Erbexperte Peter Enzler in persönlichen Beratungen gern: «Jeder Fall und jede Situation ist sehr individuell. Hinzu kommen völlig unterschiedliche Absichten und Wünsche. Deshalb empfiehlt sich eine Beratung bei einer Fachperson des Vertrauens.» (radi)Die ECO Treuhand in Berneck unterstützt sowohl Privatpersonen wie auch Firmeninhaber in der Vorsorge-, Erb- und Nachfolgeplanung. Das Rheintaler Treuhandunternehmen weist eine breite Erfahrung vor und ist der ideale Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Vorsorge. Wer dieses Fachwissen annehmen möchte, kann unter der Telefonnummer 071 555 50 52 einen Termin vereinbaren oder sich über www.ecotreuhand.ch informieren.

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