Wer bei einer Grippe einmalig einen Hustensirup braucht, holt diesen am besten beim Arzt. Die nicht versicherten Kosten für das Medikament können dann von den Steuern abgezogen werden. Wird der gleiche Hustensirup direkt bei der Apotheke, ist dies nicht möglich. Für den Steuerabzug ist eine ärztliche Verordnung nötig. Zudem übernimmt die Krankenversicherung dann auch keine Kosten.
An dieser Logik stört sich Andreas Broger. Das aktuelle System führe zu mehr Arztbesuchen durch Kranke und treibe so die Gesundheitskosten in die Höhe. Der Altstätter Kantonsrat sagt:
Ärzte und Spitäler sollen für jene da sein, die wirklich auf sie angewiesen sind.
In einer einfachen Anfrage will Broger nun von der Regierung wissen, ob dieser «Missstand» mit einer Steuerpauschale für Medikamente aus der Drogerie oder der Apotheke zu beheben wäre. «Wer nicht über die Ärztin oder den Arzt geht, soll profitieren. Denkbar wäre ein Pauschalabzug von 500 Franken», so die Idee von Broger.
Weg über die Apotheke sei günstiger
Ob eine Änderung tatsächlich tiefere Gesundheitskosten nach sich zieht, ist unklar. Andreas Broger fragt in seinem Vorstoss darum die Regierung, ob eine Anpassung auch aus ihrer Sicht die erhofften Vorteile bringt.
Der Altstätter ist aber überzeugt: «Der Weg über Ärzteschaft und Spitäler ist teurer.» In der Apotheke seien ausserdem die Beratungskosten in den Medikamentenpreis inbegriffen – anders als beim Arzt, wo sie separat abgerechnet werden. Dass Medikamente inkorrekt abgegebenen werden können, befürchtet Broger nicht. «Das Personal in der Apotheke ist dazu ausgebildet, entsprechende Mittel zu verschreiben», sagt er.