Innerrhoden Auf gemeinsamen Vorschlag des Kantonsgerichts und Bezirksgerichts sollen die Spruchkörper des Gesamtgerichts des Bezirksgerichts, des Kantonsgerichts sowie seiner Kommissionen verkleinert und gleichzeitig die einzelrichterlichen Kompetenzen ausgeweitet werden. Weiter soll das Jugendgericht dem Bezirksgericht angegliedert werden. Das schreibt die Standeskommission in einer Mitteilung. Zusätzlich soll für das Bezirksgericht eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen im Bereich der Zwangsmassnahmengerichtsbarkeit ermöglicht werden. Der Bezirksgerichts-präsident kann die Aufgaben eines Zwangsmassnahmenrichters nicht selber wahrnehmen, weil er ansonsten in anschliessenden Strafverfahren im Ausstand wäre. Weil für die vorgeschlagene Neuregelung für das Zwangsmassnahmengericht neben Änderungen von kantonalen gesetzlichen Erlassen zusätzlich auch eine Revision der Kantonsverfassung erforderlich ist, wird sie der Landsgemeinde mit einer separaten Vorlage zum Beschluss unterbreitet. Beide Vorlagen werden einem Vernehmlassungsverfahren bis zum 20. Juni unterzogen. Die Standeskommission hat die beiden Landsgemeindevorlagen an ihrer Sitzung von Ende April in zweiter Lesung beraten. (rk)