Der Gemeinderat teilt mit, dass für die Erschliessung im Gebiet Oberfahr/Neufeld eine «marginale Ergänzung» des Siedlungsgebiets für die Erstellung von öffentlichen Unterflurcontainern nötig sei. Im Einzugsgebiet liegen das Wohnquartier Oberfahr sowie zwei weitere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe.
Dafür sind vier Unterflurcontainer (UFS) erforderlich. Wenn möglich werden UFS-Standorte prioritär auf Grundstücken der Gemeinde erstellt, bei Neubauten oder bei bereits bestehenden «Containerplätzen» stellen Private entsprechende Flächen zur Verfügung.
Der geplante Standort der UFS liegt ideal an einer Durchfahrts- und Erschliessungsstrasse. Damit soll die Entstehung von Mehrverkehr verhindert werden. Die Zu- und Wegfahrt für das Kehrichtfahrzeug ist ebenfalls gegeben.
Der Teilzonenplan Oberfahr, Parzelle Nr. 533, ist noch bis 20. Juni der ordentlichen Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf. Auf der Gemeinde-Website sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar.