25.05.2019

Amtliche Publikationen neu digital

Ab 1. Juni werden alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinden Balgach und Berneck auf der Publikationsplattform des Kantons – www.publikationen.sg.ch – publiziert.

Die Gemeinden im Kanton St. Gallen müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung haben der Gemeinderat Balgach und der Gemeinden Berneck den «Rheintaler» als Publikationsorgan festgelegt. Einzelne Publikationen sind von Gesetzes wegen auch im kantonalen Amtsblatt zu publizieren.Mit dem per 1. Juni in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 1. Juni rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechts- suchenden kostenlos und um- fassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen.Das Publikationsgesetz erlaubt es den Gemeinden auch, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für Gemeinden kostenlos. Die Gemeinderäte von Balgach und Berneck haben beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1. Juni werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Gemeinde Balgach nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlicht.Damit Einwohnerinnen und Einwohner ohne Internetanschluss nicht von den amtlichen Publikationen ausgeschlossen sind, wird der Gemeinderat bis auf weiteres amtliche Publikationen weiterhin in der Presse («Rheintaler») und im Anschlagkasten veröffentlichen. Ebenfalls wie bisher werden sie auch auf der jeweiligen Homepage www.balgach.ch; www.berneck.ch aufgeschaltet. Diese Publikationen haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Sie haben lediglich Informationscharakter. Die Bekanntmachung der Baugesuche im ordentlichen Verfahren erfolgt neu analog den an-deren amtlichen Publikationen auf der elektronischen Publikationsplattform des Kantons. Die bisherige Veröffentlichung im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde wird ebenfalls weiter angeboten (ohne Rechtsverbindlichkeit).Mit der elektronischen Plattform werden Publikationen neu nicht nur tagesaktuell, sondern auch nach Rubrik und publizierender Stelle filterbar sein. Jeder Nutzer kann ein persönliches Suchabonnement lösen und wird auf Wunsch via E-Mail über für ihn relevante Publikationen automatisch informiert. (gk)

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