22.05.2019

Amtliche Publikationen neu auch im Netz

Ab 1. Juni veröffentlicht die Gemeinde alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen auf der Plattform des Kantons St. Gallen. In der Presse informiert die Gemeinde weiter.

Die Gemeinden müssen amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung legte der Gemeinderat für die Amtsdauer 2017 – 2020 den «Rheintaler» und den öffentlichen Anschlagkasten als Publikationsorgan fest. Einzelne Publikationen sind auch im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen. Mit dem per 1. Juni in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton eine digitale Plattform, die er anstelle des Amtsblatts für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird ab dann rechtsverbindlich im Internet publizieren und allen Rechtssuchenden kostenlos einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen. Das Gesetz erlaubt dies auch den Gemeinden. Die Nutzung ist für sie kostenlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 1. Juni alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Gemeinde Widnau nur noch auf der neuen kantonalen Plattform rechtsverbindlich zu veröffentlichen. Damit Einwohner ohne Internetanschluss nicht ausgeschlossen sind, wird der Gemeinderat bis auf weiteres amtliche Publikationen weiter in «Rheintaler» und «Volkszeitung») und im Anschlagkasten veröffentlichen. Sie haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit, lediglich Informationscharakter.Bei der Bekanntmachung der Baugesuche im ordentlichen Verfahren verfährt die Gemeinde Widnau gleich wie bei den übrigen amtlichen Publikationen. (gk)

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