22.01.2019

Ammann gewinnt auch in zweiter Instanz

CVP-Nationalrat Thomas Ammann habe das Amtsgeheimnis nicht verletzt, hat am Montag das St. Galler Kantonsgericht entschieden. Damit ist er auch in zweiter Instanz freigesprochen worden.

Von Sina Bühler
aktualisiert am 03.11.2022
Der Fall, der am Montag am Kantonsgericht verhandelt worden ist, spielt im Frühling 2015 in der Gemeinde Rüthi. Der Beschuldigte: Gemeindepräsident und CVP-Nationalrat Thomas Ammann. Der Privatkläger: der Grundbuchverwalter und Betreibungsbeamte der Gemeinde. Er wirft Ammann Amtsgeheimnisverletzung vor. Der Grundbuchverwalter hatte damals Einsprache gegen ein Baugesuch in der Gemeinde eingereicht: In direkter Nachbarschaft seines Wohnhauses sollte eine Stressklinik gebaut werden. In dieser Zeit regte er beim St. Galler Gesundheitsdepartement auch ein Aufsichtsverfahren gegen die Camor Care AG, die künftige Klinikbetreiberin, an. Deren Verwaltungsrat beschwerte sich per Mail bei Gemeindepräsident Ammann und bat ihn abzuklären, ob der Gemeindemitarbeiter diese Anträge und Beschwerden während der Arbeitszeit verfasst habe. Ammann trug die Angelegenheit in den Gemeinderat.Nach einer Befragung des Beamten entschied dieser im Mai 2015, es gebe keine Grundlage für ein Disziplinarverfahren: kein Amtsmissbrauch, kein Verstoss gegen personalrechtliche Bestimmungen. Gemeindepräsident Ammann teilte dies dem Beamten und der Camor Care per Mail mit. Dieses Mail verschickte er aber auch an eine Drittperson, die zwar mit der Camor Care zu tun hatte, aber an der Beschwerde nicht direkt beteiligt war. «Amtsgeheimnisverletzung» befand der Grundbuchverwalter und reichte Strafanzeige gegen Ammann ein.In mehreren SchrittenDie kantonale Anklagekammer ermächtigte das Verfahren zuerst nicht. Der Kläger schaltete das Bundesgericht ein, und dieses gab ihm recht, wenn auch nur in einem Punkt: die Amtsgeheimnisverletzung dürfe untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, doch im Januar 2018 sprach das Kreisgericht Rheintal Thomas Ammann frei. Der heute pensionierte Grundbuchverwalter zog die Klage weiter ans Kantonsgericht. Diesmal stand er alleine vor Gericht, der Staatsanwalt beantragte wie Thomas Ammann eine Abweisung der Berufung und liess sich von der Verhandlung dispensieren.Der Anwalt des Klägers erläuterte, sein Mandant habe ein Interesse daran gehabt, dass niemand von den Diskussionen um ein Disziplinarverfahren erfuhr. Selbst, wenn im Mail nur stehe, dass es keine Veranlassung dazu gebe. Kurz: Ammann sei schuldig.«Ich fühle mich wie im juristischen Wolkenkuckuckshausen», dröhnte daraufhin der ­Tenor des ehemaligen CVP-Kantonsrats Werner Ritter durch den Gerichtssaal. Ammanns Verteidiger hält den Fall für einen üblen persönlichen Streit des Klägers mit seinem Mandaten. Was der Streit sicher nicht sei: eine Strafsache.Er habe sich überlegt, ob diese Information dem Amtsgeheimnis unterliege, sagte Thomas Ammann damals vor Gericht. Aber: «Es stand ja drin, dass es kein Verfahren gibt», sagte Ammann, das Mail habe den Angestellten schliesslich entlastet. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wies die Berufung ab. Besagte Drittperson sei von Anfang an über den Fall informiert gewesen, begründete der Gerichtspräsident das Urteil. Es sei deswegen sogar geboten gewesen, dass die Gemeinde sie ebenfalls informierte. Er wiederholte auch, was auch Ammann mehrmals gesagt hatte: «Die Mitteilung, dass kein Disziplinarverfahren eröffnet wurde, war das Günstigste, was herauskommen konnte.» Weniger günstig sind die Gerichts- und Anwaltskosten, die der Kläger übernehmen soll: Es sind mehr als 8000 Franken.

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