22.06.2020

Am Forst nur noch an der Leine

Hunde sollen aus den Reben, Wiesen und ökologisch aufgewerteten Flächen herausgehalten werden.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Sozusagen grad vor der Haustür bietet sich der Forst den Alt­stätterinnen und Altstättern für einen gemütlichen Spaziergang geradezu an. Viele geniessen die Ruhe und die schöne Aussicht zusammen mit ihrem Hund, den sie hier gerne auch mal von der Leine lassen, damit er sich voraus- und wieder zurückrennend ein wenig austoben kann. Doch damit ist bald Schluss: Der Stadtrat will am Forst eine Leinenpflicht anordnen.Manche lassen das Geschäft ihres Hundes einfach liegenDies auf Ersuchen der Verwaltungskommission der Melioration Forst-Rebhalde, wie Stadtpräsident Ruedi Mattle auf Anfrage ausführt. Einer der Hauptgründe ist achtloses Verhalten mancher Hundehalter: In den Rebflächen und auch in den nicht mit Reben bestockten Wiesen im Meliorationsgebiet findet sich immer wieder – und angeblich immer öfter – Hundekot. Ein weiterer Grund, der zum Ersuchen der Rebbauern führte, ist, dass eben auch viele Spaziergänger den Umgang mit Hunden nicht gewohnt sind und sich vor frei laufenden Hunden fürchten. Hinzu kommt, dass im Gebiet der Melioration in den letzten Jahren grosse Flächen ökologisch aufgewertet worden sind. Hunde sollten aus diesen herausgehalten werden.Bis hinaus nach HinterforstDie Leinenpflicht gilt nicht nur zwischen den Reben, sondern auch entlang des angrenzenden Wieslandes, hinaus bis ins Gebiet Hof oberhalb dem Gewerbegebiet Josef Hasler Maschinenbau und Clement Rolladen eingangs Hinterforst. Rechtsgültig ist sie momentan allerdings noch nicht, weshalb auch noch nicht auf Schildern darauf hingewiesen wird. Bis diesen Freitag könnte noch gegen die Verfügung rekurriert werden. Rekursinstanz ist das Gesundheitsdepartement des Kantons, in dessen Zuständigkeitsbereich das Hundegesetz (wie auch das gesamte Veterinärwesen) liegt.Andernorts wird auf Schildern lediglich an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, ihre vierbeinigen Freunde an die Leine zu nehmen. Die per Allgemeinverfügung verordnete Leinenpflicht am Forst hingegen ist verbindlich. Hält sich jemand nicht daran, riskiert er eine Busse.

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