Der Kanton richtet 2024 für die Drittbetreuung der Kinder bis zwölf Jahre 10 Millionen Förderbeträge aus. Bis anhin waren es 5 Millionen. Das St. Galler Stimmvolk hat darüber am 19. November abgestimmt. Die Vergütung an die Gemeinden erfolgt abhängig vom örtlichen Betreuungsangebot und von der Anzahl Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahre.
Direkter Abzug der Fördergelder
Damit heimische Familien die Fördergelder zeitnah erhalten, hat der Stadtrat entschieden, das Auszahlungssystem zu ändern. Ab Januar 2024 rechnen die örtliche Kinderkrippe, die schulische Tagesbetreuung und der Tagesfamilienverein die Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung als Prozentsatz direkt von der monatlichen Rechnung ab. Für 2024 bestimmte der Stadtrat einen Förderbeitrag von 16 Prozent – in den Folgejahren kann dieser leicht variieren.
Kein Formular, keine Vorauszahlung mehr
Jeweils quartalsweise oder halbjährlich vergütet die Stadt die Förderbeiträge an die örtlichen Institutionen. Dafür reichen sie der Stadt entsprechende Listen ein. Somit entfällt für die Eltern das Ausfüllen eines Gesuchformulars wie bis anhin. Durchs neue System kennen Eltern den individuellen Förderbeitrag bereits zu Beginn des Jahres und haben keine Vorauszahlungen mehr zu leisten.
Abrechnungsformular für externe Institutionen
Für die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung in Institutionen ausserhalb des Gemeindegebiets können die Eltern beim Sozialbereich der Stadt Altstätten ein Abrechnungsformular beziehen. Die Beiträge werden den Familien halbjährlich rückvergütet. Somit erhalten auch diese Familien zeitnah die Förderbeiträge ausbezahlt.