28.07.2022

Altstätten verbietet Feuerwerk

Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Altstätten ist das Abbrennen von Feuerwerk ab sofort und bis auf Widerruf verboten. Der Kanton St. Gallen hat bereits am 27. Juli ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe beschlossen. An der 1.-Augustfeier gibt es weder einen Funken noch ein Feuerwerk.

Von sk
aktualisiert am 02.11.2022
Im Rheintal herrscht seit längerer Zeit grosse bzw. erhebliche Trockenheit und eine Wald- und Flurbrandgefahr (Stand 27. Juli: Stufe 3 Tendenz Stufe 4). Soweit in den letzten Wochen Regen gefallen ist, war er nicht ausreichend, um die Gefährdung für Wald- und Flurbrände zu verringern. Das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement hat deshalb per Allgemeinverfügung ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) beschlossen.Gemäss Aussage des Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Altstätten-Eichberg kann die Reichweite der Feuerwerkskörper schnell 200 Meter, je nach Wind, weit getrieben werden und in Waldflächen sowie trockenem Wiesland «niederregnen» und einen Brand verursachen. Aufgrund der gegebenen Situation hat der Stadtrat ab sofort und bis auf Widerruf das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet der Stadt Altstätten verboten. Im Abstand von 200 Metern zum Wald gilt demnach:Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen FeuerstellenKeine Raucherwaren wegwerfenAuf dem Gemeindegebiet der Stadt Altstätten gilt:Kein Feuerwerk abbrennenKeine Himmelslaternen steigen lassenAn der 1.-Augustfeier gibt es weder einen Funken noch ein Feuerwerk. Die Stadt und der Verkehrsverein freuen sich trotzdem darauf, viele Gäste begrüssen zu können.

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