Der Gemeinderat Eichberg und Stadtrat Altstätten wollen die bereits seit 2004 gemeinsam betriebene Feuerwehr per 1. Januar 2022 als eigenständige Organisation fortführen. Dies teilen beide Gemeinden in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit. Damit werde die Grundlage für eine «zeitgemässe, gleichberechtigte und zukunftsorientierte Zusammenarbeit in diesem Bereich geschaffen».Einheitliche Regelungen schaffenMit der Umsetzung als Rechtsform «Verein» werden beide Gemeinden als gleichberechtigte Partner im Bereich Feuerwehr zusammenarbeiten. Heute wird die Feuerwehr Altstätten-Eichberg mittels Vereinbarung zwischen der Gemeinde Eichberg und der Stadt Altstätten betrieben. Die bestehende Vereinbarung liesse verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Finanzkompetenzen und den Budgetprozess, jedoch offen. Durch die eigenständige Rechtsform könnten die Unterschiede geklärt und einheitliche Regelungen geschaffen werden, heisst es weiter. Die Grundlagen für die neue Organisation mit Rechtsform «Verein» wurden durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe erarbeitet und vom Gemeinderat Eichberg und Stadtrat Altstätten genehmigt.
Öffentliche Auflage und InformationsanlässeDie Aufgaben, die die Feuerwehr für die Gemeinden wahrnimmt, werden in einer Leistungsvereinbarung geregelt wie auch die Entschädigung durch die Gemeinden. Die öffentliche Auflage der Leistungsvereinbarung mit den Statuten erfolgt in der Gemeinde Eichberg vom 26. Mai bis 24. Juni und in der Stadt Altstätten vom 26. Mai bis 5. Juli. Die Unterlagen können bei der jeweiligen Ratskanzlei eingesehen werden.Die Gemeinde Eichberg und die Stadt Altstätten informieren die interessierte Bevölkerung auf verschiedenen Wegen über das Projekt. Die virtuelle Vorstellung des Projektes findet am 2. Juni um 20 Uhr via Zoom, Link http://gdei.ch/fw2021, statt. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, persönlich Fragen über das Projekt zu stellen. Am Donnerstag, 10. Juni, werden von 19.30 bis 20.30 Uhr diese vor Ort im Feuerwehrdepot Altstätten an der Feldwiesenstrasse 42 von Vertretern beider Gemeinden beantwortet. Dieser physische Anlass wird mit Corona-Schutzkonzept durchgeführt; so gilt unter anderem eine Maskenpflicht.