27.01.2022

Altstätten führt E-Voting ein

Die Stadt Altstätten will die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einführen, sofern der Bund dies bewilligt. Der Kanton St.Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 einzuführen

Von sk/red
aktualisiert am 02.11.2022
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen.Der Kanton St.Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde. Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St.Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.Im Rahmen des Gesuchs des Kantons St.Gallen an den Bund wird die Regierung die elektronische Stimmabgabe von einer Anmeldung durch die Stimmberechtigte oder den Stimmberechtigten abhängig machen. Das sogenannte Anmeldeverfahren bedingt einen Beschluss der politischen Gemeinden zur Einführung dieses Verfahrens bzw. der elektronischen Stimmabgabe in der jeweiligen Gemeinde bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen an der Urne.Zustimmung des StadtratsDamit der Kanton St.Gallen beim Bund ein Gesuch für den Einsatz eines E-Voting-Systems stellen kann, muss von einer oder mehreren politischen Gemeinden bereits die Zusage für eine Teilnahme an E-Voting vorliegen. Der Beschluss der Gemeinde steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund den Einsatz des E-Voting-Systems genehmigen wird. Der Stadtrat erachtet die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Stimmkanal als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürgern zu Wahlen und Abstimmungen. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat.1 Franken pro PersonDer Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Altstätten sich zuhanden des Kantons an den Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt.

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