Ein vorübergehendes Besuchsverbot haben zum Beispiel das Geserhus in Rebstein, Haus Viva und Haus Sonnengarten in Altstätten und der Trüeterhof in Thal ausgesprochen. Sie beklagen entweder unter den Mitarbeitern oder den Bewohnern Coronainfektionen oder Covid-19-Erkrankungen. Die Heimleitungen sind zuversichtlich, Besuch bald wieder zulassen zu können. Dies ist möglich, sobald kein neuer Coronafall auftritt.Ab dann gelten auch in diesen Häusern die verschärften Regeln des Kantons: Jeder Bewohner darf an jedem Tag zwei Besucher empfangen. Diese müssen sich im Voraus anmelden und erhöhte Schutzmassnahmen beachten.