In allen Fällen, in denen die Polizei im Kanton St. Gallen wegen Problemen in Beziehungen, unter Bekannten oder zwischen zufälligen Begegnungen ausrücken und schlichten musste, konnte die Situation beruhigt oder aufgelöst und auf bestehende Hilfsangebote hingewiesen werden. In gewissen Fällen sind nach Klärung der Sachlage keine weiteren Massnahmen mehr nötig, in anderen Fällen werden Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und/oder Berichte an Sozialbehörden erfolgen.