29.06.2018

Alleinerziehend nach Unfalltod des Mannes

Marco verunfallt auf einer Töfftour tödlich. Seine Frau Andrea ist auf einen Schlag alleinerziehende Mutter von zwei Schülern. Da sie keine eigenen Ersparnisse und kein Einkommen hat, muss sie das gemeinsame Haus verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen. Dies hätte das Ehepaar mit einer Erbplanung verhindern können.Ehepartner sollten sich zu Lebzeiten gegenseitig finanziell absichern. Dies, damit der überlebende Ehepartner bei einem Schicksalsschlag aus finanziellen Gründen nicht auch noch das Eigenheim verliert. Im beschriebenen Fall hätten sich die Eltern der beiden Söhne mit einem Ehevertrag das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gegenseitig zuweisen können. Damit wäre das Erbvermögen des Verstorbenen reduziert worden. Mit einem zusätzlichen Erbvertrag hätten die gemeinsamen Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden können. So wäre der grösste Teil des Vermögens an die alleinerziehende Frau Andrea übergangen und die Familie hätte gemeinsam im Haus bleiben können.Da im erwähnten Fall weder ein Ehe- noch ein Erbvertrag abgeschlossen wurde, geht von Gesetzes wegen die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen an seine Ehefrau und die andere Hälfte an seine Kinder. Damit ist für die Frau das Haus nicht mehr tragbar.Vertragliche Regelung versäumtIm Falle, dass die beiden Söhne beim Ableben ihres Vaters bereits volljährig sind, können sie zu Gunsten der Mutter mit einem Erbverzichtsvertrag auf das Erbe verzichten. Ist ein Kind zum Todeszeitpunkt des Elternteils nicht volljährig, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb die Interessen der Minderjährigen vertreten. Falls eine Regelung im Todesfall gewünscht wird, muss diese zu Lebzeiten erstellt werden.Vorsorgen mit erbplaner.chWer seinen «letzten Willen» rechtzeitig und vor allem richtig regeln möchte, kann dies dank dem Online-Portal erbplaner.ch selber bequem von zu Hause aus machen.Mit der frühzeitigen Nachlassregelung können nicht nur Erbstreitereien umgangen, sondern auch der Partner oder Wunscherbe optimal begünstigt werden. Entwickelt wurde das innovative Portal zu hundert Prozent in der Schweiz.Zum Angebot auf erbplaner.ch gehören nebst dem Erbvertrag unter anderem auch der Vorsorgeauftrag, die Kinderbetreuung, die Anordnungen im Todesfall sowie die Patientenverfügung. Die nötigen Angaben, um die individuelle Erbplanung vorzunehmen, können mit wenig Aufwand in kurzer Zeit erfasst werden. Wer seine Daten nicht im Portal eingeben möchte, kann seine massgeschneiderte Erbplanung direkt bei Eco Treuhand in Berneck erstellen lassen. (radi)www.erbplaner.ch

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