11.10.2018

AHV-Bezüger bleiben auf der Strecke

Von Karl Bichler, Rebstein
aktualisiert am 03.11.2022
Mit Interesse verfolge ich die Dauerbrenner Lohnerhöhungen, die Gewerkschaftsforderungen dazu sowie Krankenkassenprämien etc. in den Medien. Es sind ja alles Faktoren, die unsere Kaufkraft und damit auch unsere Lebensqualität direkt beeinflussen. Ich vermisse bei diesen Diskussionen und Statements je länger je mehr den Einbezug der AHV-Bezüger, deren Verdienst es ja sicher auch ist und war, dass wir den heutigen Wohlstand geniessen können. Durch die ständigen Erhöhungen der Krankenkassenprämien wird aber gerade diese Altersschicht durch Einbussen in der Lebensqualität gestraft, weil unterm Strich immer weniger übrig bleibt. Erwerbstätige können diese Mehrprämien meist durch Lohnerhöhungen auffangen – aber wo bleiben die Möglichkeiten der Pensionierten? Unbestritten ist, dass die Leistungen der heutigen Generation mit den positiven Wirtschaftsergebnissen entsprechend zu honorieren sind. Lohnerhöhungen bringen ja dann auch direkte Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die künftigen Sozialleistungen (sprich auch AHV). Aber warum werden entsprechende Erhöhungen AHV-Bezügern nicht weitergegeben? Ein kleines Rechenbeispiel: Eine Lohnerhöhung von 2% bei einem minimalen Durchschnittsverdienst von 4000 Franken ergibt 80 Franken pro Monat. Eine Erhöhung der Krankenkassenprämie um 3% (für die Grundversicherung) ergibt ca. 10 Franken, was also durch die Lohnerhöhungen locker ausgeglichen wäre – da bleibt sogar noch etwas, um sonstige Teuerungen auszugleichen.Den AHV-Bezüger trifft die Prämienerhöhung gleichermassen mit 10 Franken pro Monat, die aber seit Jahren nicht ausgeglichen wird – also muss er Jahr für Jahr eine Kaufkrafteinbusse hinnehmen. In den letzten zehn Jahren waren das fast 10% der AHV-Rente nur wegen der Erhöhung der Krankenkassenprämie.Unverständlich ist auch, dass die Krankenkassenprämien nach wie vor nicht im Index enthalten sind, sind doch die Honorare von Chefärzten, Spitalkosten etc. diskussionslos bei der Begleichung der Kosten durch die Krankenkassen akzeptiert. Eine Denkpause ist hier natürlich erlaubt! Unseren Politikern sollte das zu denken geben. Eine Prüfung ist auf jeden Fall dringend nötig, bevor die Lebensqualität der AHV-Bezüger noch weiter geschmälert wird. Karl Bichler, Rebstein

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