26.02.2019

Abstimmung über neues Reglement

Nach zwei Vernehmlassungen, die viele Anregungen gebracht haben, verabschiedete der Gemeinderat das revidierte Entschädigungsreglement zuhanden der Volksabstimmung vom 17. März. Die öffentliche Orientierungsversammlung zur Ab­stimmungsvorlage findet heute Dienstag, 26. Februar, 19.30 Uhr, im Kursaal in Heiden statt. Unter Voraussetzung der Annahme durch die Stimmbürger tritt das Reglement per 1. Juni in Kraft.Am 21. Mai 2017 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde der revidierten Gemeindeordnung zugestimmt. Das Entschädigungsreglement ist aus 2007 und steht teils in Abhängigkeit mit der Gemeindeordnung. Die 2017 gutgeheissene Gemeindeordnung wurde – mit Ausnahme von Art. 19 Abs. 2 – vom Regierungsrat genehmigt. Der nicht bewilligte Absatz lautet: «Der Gemeinderat legt die Besoldung der Gemeindepräsidentin/des Gemeindepräsidenten gemäss Entschädigungsreglement fest und erstellt ihr/sein Pflichtenheft.» Mit dem neuen Reglement wird die Entschädigung des Gemeindepräsidenten definitiv geregelt. Bei Zustimmung wird dieser nicht genehmigte Absatz der Gemeindeordnung formell korrigiert und damit gelöscht.Der Gemeinderat ist überzeugt, den Stimmberechtigten ein modernes und zukunftsorientiertes Entschädigungsreglement zur Genehmigung zu unterbreiten. Bisherige Unklarheiten werden beseitigt und die finanziel­-len Auswirkungen sind tragbar. Gleichzeitig kann die Gemeindeordnung formell korrigiert werden. Der Gemeinderat empfiehlt, dem revidierten Entschädigungsreglement zuzustimmen. (gk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.