21.03.2020

Abstimmung über Geschäfte der Bürgerversammlung

Gemäss Artikel 28 Gemeindegesetz, beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. In Berneck erhielten die Stimmberechtigten die Unterlagen zur Bürgerversammlung der politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde in Form des Geschäftsberichts.Die ausserordentliche Lage und die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus verunmöglichen die Durchführung der Bürgerversammlungen. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über unaufschiebbare Geschäfte an.Gestützt auf Art. 52 GG haben der Gemeinderat am 17. März und der Primarschulrat am 16. März beschlossen, über folgende Geschäfte an der Abstimmung vom 19. April beschliessen zu lassen:Politische Gemeinde Berneck1. Genehmigung der Jahresrechnungen 2019 und des Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019 gemäss Antrag der GPK (Antrag 1, Seite 12 Geschäftsbericht). 2. Budget und Steuerfuss für 2020 (Antrag 2, Seite 12 Geschäftsbericht). 3. Genehmigung der neuen Gemeindeordnung vom 14. Januar für die Einheitsgemeinde per 2021 (Antrag, Seite 18 Geschäftsbericht).Primarschulgemeinde Berneck1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und des Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019 gemäss Antrag der GPK (Antrag 1, Seite 53 Geschäftsbericht). 2. Budget und Finanzbedarf für 2020 (Antrag 2, Seite 53 Geschäftsbericht).Die Stimmzettel liegen den Abstimmungsunterlagen bei. Auf einen nochmaligen Versand von Gutachten und Geschäftsbericht hat der Gemeinderat verzichtet. Der Geschäftsbericht der politischen Gemeinde, die Bilanzanpassungsberichte (einmalig aufgrund Einführung der neuen Rechnungslegung) sowie die Details zu Erfolgsrechnung 2019 und Budget 2020 sowie alle Unterlagen der Primarschulgemeinde können unter www.berneck.ch/bv2020 eingesehen werden.Der Stimmrechtsausweis für die Bürgerversammlungen vom 27. März ist nicht mehr gültig und kann vernichtet werden. Für die Abstimmungen über die Geschäfte der Bürgerversammlungen gelten die Stimmrechtsausweise für die Urnenabstimmungen vom 19. April.Nach Ablauf der Grabesruhe werden Erdbestattungs- und Urnengräber sowie Gräber an der Urnenwand aus dem Jahr 1999 sowie Kindergräber aus dem Jahr 2004 geräumt. Betroffene Gräber tragen einen Nachweis. Die Angehörigen werden ersucht, Grabsteine und Bepflanzungen bis 17. April zu entfernen. Für Pflanzabfälle soll die bei der Aufbahrungshalle stationierte Mulde benützt werden. Über nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen verfügt nach dem 17. April die Gemeinde.Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren: Sehring Ralf und Marion, Brändlihangstrasse 12, Heerbrugg, für Erweiterung Wohnhaus, Grundstück Nr. 984, Brändlihangstrasse 12, Heerbrugg; im vereinfachten Verfahren: Buschor Ronny und Sabrina, Schüllenstrasse 16, Berneck, für den Ersatz der Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Grundstück Nr. 852, Schüllenstrasse 16, Berneck.Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben: Sanitärinstallateurarbeiten betreffend Quartiersanierung Flurstrasse für 44598 Fr. an die Forster Haustechnik AG, Littenbachstrasse 35, Berneck. (gk)

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