23.10.2020

Abstimmung über die neue Gemeindeordnung

Der Gemeinderat Oberriet hat die Gemeindeordnung mitsamt dem Anhang Finanzbefugnisse überarbeitet.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Gutachten und Antrag zur neuen Gemeindeordnung werden der Bürgerschaft an der Bür­gerversammlung vom 26. März 2021 zur Genehmigung unterbreitet. Höhere Finanzkompetenz für GemeinderatDie aktuelle Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberriet wurde an der Bürgerversammlung 2011 durch die Bürgerschaft genehmigt. Sie wird seit dem 1. Januar 2012 angewendet.  Bereits vor einigen Jahren wurde durch den Gemeinderat aufgrund von Liegenschafts-Kaufinteressen festgestellt, dass die Finanzkompetenzen des Gemeinderates erhöht werden sollten. In der neuen Gemeindeordnung werden die Finanzkompetenzen den aktuellen Gegeben­heiten angepasst und moderat erhöht, damit dem Gemeinderat wieder ein langfristiges Handlungsinstrument zur Verfügung steht. Bisher konnte der Gemeinderat in alleiniger Kompetenz Grundstücke bis zu einer Millionen Franken erwerben, neu soll dies bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Franken möglich sein. Beim Verkauf steigt die Kompetenz von 500 000 auf eine Million Franken. Gemäss heutiger Gemeindeordnung wird über sämtliche Geschäfte, die in den Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft fallen, direkt an der Bürgerversammlung abgestimmt. Urnenabstimmung ab acht Millionen FrankenDer Gemeinderat vertritt die Meinung, dass bei Geschäften ab einer gewissen finanziellen Tragweite die Durchführung einer Urnenabstimmung sinnvoller wäre, weil die Stimmbeteiligung bei einer Urnenabstimmung generell höher ist als bei der Bürgerversammlung. Dies hat den Gemeinderat dazu bewogen, neu auch die Urnenabstimmung für Geschäfte ab acht Millionen Franken in der Gemeindeordnung vorzusehen. Als neues und zusätzliches demokratisches Instrument für die Bevölkerung will der Gemeinderat die Volksmotion einführen. Stimmberechtigte können mit einer Volksmotion verlangen, dass der Gemeinderat eine Vorlage über einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Neu Volksmotion mit 200 Unterschriften vorgesehenDies kann z. B. die Vorlage zu einem Kreditbeschluss sein oder der Erlass eines Reglements. Der Gemeinderat setzte die Anzahl notwendiger Unterschriften auf 200 Stimmberechtigte fest. Damit ist die Hürde weniger hoch als bei einer Initiative. An der Bürgerversammlung wird dann über die Volksmotion entschieden. Wenn sie angenommen wird, arbeitet der Gemeinderat die entsprechende Vorlage aus. Die neue Gemeindeordnung wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der nächstjährigen Bürgerversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Gutachten und Antrag dazu werden im Geschäftsbericht über das Jahr 2020 abgedruckt.

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