Die Gemeinde hält in ihren Mitteilungsblatt fest, dass gemäss Gemeindegesetz eine Motion eigentlich an der nächsten Bürgerversammlung nach Einreichung zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. In diesem Fall der Bürgerversammlung vom 27. März.
Allerdings, so schreibt die Gemeinde, liege zwar die Bauabrechnung für die Dorfbachsanierung vor, aber die Höhe einer bedeutenden Beitragszahlung noch nicht: Im Bereich des Einlenkers Appenzellerstrasse in die Dorfstrasse führe die Strasse über den Dorfbach (Brücke/Durchlass). Hier gehöre der Boden dem Kanton St.Gallen, der damit einen Teil der Kosten für das Bauwerk im Untergrund trage. Der Regierungsratsbeschluss dazu stehe aber noch aus.
Es geht um eine sechsstellige Summe
Da es sich bei dem Beitrag des Kantons um einen in sechsstelliger Höhe handle, sei es entscheidend, ob dieser Betrag von den Perimeterpflichtigen getragen werden müsse oder nicht, schreibt die Gemeinde. Weil der Gemeinderat die effektiven Perimeterkosten noch nicht beziffern könne, sei es auch noch nicht möglich, die Motion vor die Bürgerversammlung zu bringen.
Der Gemeinderat hat das Gespräch mit den Motionären gesucht. Man habe sich darauf einigen können, die Motion den Stimmberechtigten erst zur Abstimmung vorzulegen, wenn die exakten Zahlen vorliegen. Vorgesehen ist nun, dass die Bürgerversammlung 2024 über die Motion abstimmt.