Am 13. Mai würden gemäss Terminplan die Bürgerversammlungen (Rechnungsgemeinde 2019) der Stadt sowie der Oberstufe und Primarschule stattfinden. Erwartet werden über 100 Stimmberechtigte, womit der Anlass aufgrund der Massnahmen bzw. Verordnung des Bundesrates betreffend Coronavirus nicht durchgeführt werden kann. Aufgrund der Entwicklung kann nicht damit gerechnet werden, dass der Bundesrat das Versammlungsverbot so weit lockert, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden darf.Der Stadtrat und der Schulrat haben aufgrund der notwendigen Vorbereitungsarbeiten und der von Gesetzes wegen einzuhaltenden Fristen beschlossen, auf ein Verschieben der Bürgerversammlung zu verzichten und stattdessen eine Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte anzuordnen. In Absprache mit der Ortsgemeinde Altstätten wurde der ausserordentliche Abstimmungssonntag am 14. Juni festgelegt.Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich abgeben. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist an dieser kommunalen Abstimmung ausnahmsweise nicht möglich. Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 11 Uhr in die Briefkästen der jeweiligen Gemeinden (Stadt Altstätten: Rathaus; Schule Altstätten: Bahnhofstrasse 5, oder der Ortsgemeinde Altstätten: Rathaus der Stadt Altstätten) eingeworfen werden. (sk)