20.01.2021

Abstimmung, Gehaltserhöhung und Ortsplanung

In Widnau findet die Urnenabstimmung über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss am 28. März statt.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Wegen Corona hat der Gemeinderat beschlossen, die Geschäfte der Bürgerversammlung an die Urne zu verlegen. Die Abstimmung findet am Sonntag, 28. März, statt. Abzustimmen ist über die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 sowie über Budgets und Steuerfuss für 2021. Alle erhalten Stimmausweis und Stimmzettel anfangs März. Der Geschäftsbericht wird wie bis anhin allen Haushalten verteilt. Der Geschäftsbericht und der detaillierte Finanzbericht wird ab ca. 7. März auch unter www.widnau.ch (Informationen – Publikationen) veröffentlicht. Der Finanzbericht kann zudem bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden (info@widnau.ch oder 071 727 03 24). Da keine Infoanlässe möglich sind, wird der Gemeinderat die Bevölkerung über Jahresrechnung, Budgets, Steuerfuss und andere Themen digital informieren. Es ist vorgesehen, dazu Videos aufzuschalten und an zwei Abenden eine Diskussion mit Live-Chat anzubieten. Infos dazu werden zum gegebenen Zeitpunkt auf digitalen Medien, in der Presse und mit einem «Sonderfokus» bekannt gemacht.Gehaltserhöhung nur für das «Augiessen»-Personal2020 war für viele Arbeitnehmer wegen Corona prekär und in der Existenz bedrohend. Viele Menschen haben Kurzarbeit und Angst, die Anstellung und das Einkommen zu verlieren. Angesichts dessen hat der Gemeinderat beschlossen, für das ganze Personal der Gemeinde für 2021 auf Lohnerhöhungen zu verzichten. Die für Lohnanpassungen freigegebene Summe wird für Bonuszahlungen für die Mitarbeitenden des Zentrums Augiessen verwendet. Das Personal vom «Augiessen» wurde in seiner täglichen Arbeit 2020 mit ausserordentlichen Herausforderungen konfrontiert.Widnau überlegt sich, wie es sich entwickeln sollDie Arbeiten an der Revision der Ortsplanung gliedern sich in verschiedene Phasen. Nach der Bestandesaufnahme der räumlichen Lage wurden für die Entwicklung in den Bereichen Freiraum, Siedlung und Verkehr Teilstrategien erarbeitet. Sie bilden auf einer höheren Abstraktionsebene die angepeilten Ziele ab – im Sinne der Fragestellung «Wohin wollen wir uns entwickeln?». Die Teilstrategien bilden die Grundlagen für den Richtplan. Er zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Ziele der räumlichen Entwicklung in Widnau erfolgen soll. Der Richtplan ist ein Arbeits- und Controllinginstrument des Gemeinderates, um Siedlungs-, Verkehrs-, Freiraumentwicklung und den Ausbau der Infrastruktur abzustimmen. Der Rat hält sich bei den Entscheiden an die im Richtplan festgelegten Massnahmen; man sagt daher, der Richtplan sei «behördenverbindlich» oder «wegleitend». Der Rat stellt im Frühling den Richtplan der Bevölkerung via digitale Medien in seinem Ortsplanungs-Wiki bzw. Live-Chat oder – falls möglich – an einer öffentlichen Veranstaltung im Detail vor.Auch basiert die Ortsplanungsrevision auf einer Kapazitätsbeurteilung: Weil die Kapazitäten für Wohnen nach Massgabe der raumplanerischen Leitlinien für die nächsten Jahre genügen und der Schwerpunkt auf das Nutzen von Baulücken, das Entwickeln freier Flächen und die innere Verdichtung gelegt werden muss, ist die Neueinzonung von zusätzlichem Wohnbauland ausserhalb des heutigen Siedlungsgebiets nicht opportun. Der Rat hat daher beschlossen, im Zuge der aktuellen Revision der Ortsplanung bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans keine neuen Einzonungen vorzunehmen.

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