Das Amt für Wasser und Energie hat die Wasserentnahme aus kleineren Oberflächengewässern verboten, heisst es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei. Der Gemeingebrauch sei ab sofort untersagt. Wasserbezüger mit einer Konzession oder Bewilligung würden schriftlich informiert. Vom Verbot ausgenommen sind in unserer Region der Bodensee, der Rhein sowie der Rheintaler und der Werdenberger Binnenkanal.Die Böden sind teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel nicht erholen.Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit dem Trink- und Brauchwasser sorgsam umzugehen und den Verbrauch aufs Nötige zu beschränken. Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung und das Füllen privater Schwimmbäder sind nach Möglichkeit zu unterlassen.Konkrete Einschränkungen erlassen bei Bedarf die örtlichen Behörden oder die Wasserversorgungen. Es wird empfohlen, die Laufbrunnen abzustellen oder im Durchfluss zu verringern.