Zur Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig. Inte- ressierte Personen können sich unter www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch
informieren und registrieren. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesandt.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, falls sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.