Die Maskenpflicht gilt ab morgen Donnerstag an folgenden Orten:an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich: Konzerte, Partys, Kinos oder Theatersälean Fach- und Publikumsmessen sowie Märkten, zum Beispiel Weihnachtsmärktenin den Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellenin Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer BehinderungAusserdem gilt für den Kanton St.Gallen die Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen: Museen, Bibliotheken, Fitnesszentren, Badeanstalten, Bars oder Clubs. Die Kantone stellen in der vorliegenden Medienmitteilung klar: Die Maskentragpflicht gelte unabhängig von der Zertfikatspflicht an einem Ort. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ausserdem rufen die Kantonsregierungen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu auf, wieder vermehrt Homeoffice einzuführen.