26.03.2018

75 Franken sind die Ausnahme

Ein Skilager im Winter gehört zur Schule wie der Sporttag im Sommer. Über die Finanzierung solcher Sonderwochen urteilte das Bundesgericht Ende Dezember. Wir haben bei Rheintaler Schulen nachgefragt, was sie für die Skilager in Rechnung stellen.

Von Andrea C. Plüss
aktualisiert am 03.11.2022
Andrea C. PlüssSchweizer Schulkinder fahren in der Regel ab der vierten oder fünften Klasse ins Skilager. Eine Woche im Mehrbettzimmer, frühes Aufstehen, Skis tragen bis zur Talstation, dann die Hänge hinunter und abends (zu) früh ins Bett; und alles immer zack zack, schliesslich ist man in der Gruppe unterwegs.Schülerinnen und Schüler erinnern sich noch Jahre später an ihre Skiwochen, an diese besonderen Erlebnisse, die den mitreisenden Lehrpersonen verborgen blieben. Pädagogen betonen die Wichtigkeit des Gruppenerlebnisses für die Entwicklung der Sozialkompetenz: Kleine Individualisten erfahren positive Gruppendynamik. Doch wer zahlt das?Im Thurgau klagten Eltern wegen der KostenAuf 300 Franken belief sich der Elternbeitrag für eine obligatorische Skiwoche an einer Schule im Thurgau vor einigen Jahren. Vier Eltern klagten und bekamen im Dezember 2017 vor Bundesgericht recht: Ist eine schulische Sonderwoche obligatorisch – egal, ob Ski gefahren oder gewandert wird –, darf der Elternbeitrag 16 Franken pro Tag nicht übersteigen, urteilte das Gericht.Den Eltern dürften lediglich die Kosten in Rechnung gestellt werden, die diese durch die wegfallende Verpflegung des Kindes einsparten; ein Betrag, der je nach Kindesalter zwischen 11 und 16 Franken pro Tag liegt. Stichprobenhaft haben wir an Rheintaler Schulen nachgefragt, ob Skilager durchgeführt werden und welche Kosten den Eltern belastet werden. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat 2001 eine Weisung herausgegeben, wonach der Elternbeitrag bei obligatorischen Sonderwochen nicht höher als 15 Franken pro Tag ausfallen darf. Diese 15 Franken finden sich auch in den Antworten der Schulpräsidenten wieder, die wir zur Lagerfinanzierung angefragt haben.Unterschiedlich ist jedoch, was dafür geboten wird: In Rheineck beispielsweise können Schüler der vierten bis sechsten Klasse für besagte 15 Franken pro Tag an der fünftägigen obligatorischen Skiwoche teilnehmen. Im Preis inbegriffen ist Kost und Logis sowie die Skikarte. Ab der ersten Oberstufe wird es dann mit 190 Franken pro Woche teurer für die Eltern. Das alternative polysportive Angebot im Lager kostet gleich viel.In Altstätten ist die Sport-Sonderwoche für die fünfte Klasse und die erste Oberstufe verpflichtend. Fährt das Kind Ski, beläuft sich der Elternbeitrag auf 175 Franken für fünf Tage; nutzt das Kind das Alternativangebot im Lager, liegen die Kosten bei 75 Franken pro Woche. Wer aus besonderen, meist gesundheitlichen Gründen nicht mitfährt, besucht den Schulunterricht, sagt Schulpräsident Remo Maurer.Auch in Oberriet ist die Teilnahme an der Lagerwoche für Schüler der vierten bis sechsten Klasse sowie der ersten bis dritten Oberstufe verpflichtend. Der Elternbeitrag beläuft sich jeweils auf 150 Franken pro Woche: «15 Franken pro Tag für Verpflegung und 15 Franken pro Tag für Ski- und Snowboardfahrer sowie Teilnehmer am Alternativprogramm», schreibt Schulpräsident Karl Loher.St. Margrethen stellt den Eltern 170 Franken für die obligatorische Skiwoche oder die polysportiven Aktivitäten in Rechnung. Schulpräsident Roger Trösch fügt dazu an, «dass polysportive Aktivitäten tendenziell teurer als die Skikarten sind, die für grosse Gruppen mit Mengenrabatt bezogen werden können».An den Widnauer Schulen werden für die fünfte und sechste Klasse sowie für die erste und zweite Oberstufe ebenfalls Ski- oder Snowboardwochen angeboten. Allerdings ist die Teilnahme fakultativ. Für die fünftägige externe Sportwoche wird ein Elternbeitrag in Höhe von 200 Franken erhoben. Wer nicht mitfahren möchte, nimmt in Widnau an einem kostenlosen kreativ-sportlichen Wochenprogramm teil. Die Teilnahme sei durchaus unterschiedlich, teilt Schulpräsident Hugo Fehr mit: «Wir hatten auch schon Lager ohne Alternativteilnehmende».Rheintaler Schulen müssen nichts befürchtenVor Klagen wegen der Höhe des Elternbeitrags für Sonderwochen muss sich Widnau nicht fürchten, denn fakultative Schulaktivitäten fallen nicht unter den Bundesgerichtsentscheid. Auch die Rheintaler Schulgemeinden, die weiterhin auf obligatorische Sportwochen setzen, dürften von etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen verschont bleiben. Zum einen, weil 190 Franken (höchster Beitrag an der Oberstufe Rheineck) Elternbeitrag bei Gesamtkosten von etwa 450 bis 500 Franken pro Schüler und Skiwoche als verhältnismässig an-gemessen gelten können. Zum anderen, da alle angefragten Schulgemeinden, die obligatorische Sportwochen durchführen, Unterstützungsangebote für finanzschwache Eltern vorsehen, für die 190 Franken ein ordentlicher Batzen sind.

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