Am Freitag und Samstag hat die Kantonspolizei St.Gallen drei Verkehrsteilnehmende kontrolliert, die als fahrunfähig eingestuft werden mussten oder einen zu hohen Atemalkoholwert aufwiesen. Ihnen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Mauer gestreift - 2,58 Promille
Einer der beiden war am Freitag, kurz vor 16 Uhr, der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen gemeldet worden, weil er mit dem Auto eine Hausmauer in Au gestreift hatte. Bei der Kontrolle des 41-Jährigen ergab eine beweissichere Atemalkoholprobe den Wert von 1.29 mg/l (was 2,58 Promille entspricht). Der Mann musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
70-Jähriger fuhr der Polizei davon
In der Nacht auf Samstag, 9. November, kurz nach Mitternacht, beabsichtigte eine Patrouille der Kantonspolizei auf der Zollstrasse in Au, ein Auto zur Kontrolle anzuhalten. Der Autofahrer reagierte jedoch nicht auf die Haltezeichen und fuhr auf die Autobahn A13. Das Fahrzeug wurde sodann in Diepoldsau von der Autobahn geleitet, woraufhin der Autofahrer Richtung Kriessern flüchtete und erst auf der Lachenstrasse angehalten werden konnte. Der 70-jährige Lenker wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Kantonspolizei St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Auch er verlor den Führerausweis auf der Stelle.
Weiterer Fahrer flüchtete ins Zürcherische
Alle drei Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Beim dritten handelt es sich um den Lenker eines Lieferwagens, der in Goldingen/Laupen zunächst nicht auf Haltezeichen der Polizei reagiert hatte, sondern ihnen erst jenseits der Kantonsgrenze, im zürcherischen Laupen, Beachtung schenkte. Auch dieser Mann (57) wurde als fahrunfähig eingestuft und musste den Fahrausweis abgeben.