Damit werden die Ertragsausfälle für die Zeit vom 17. März bis 26. April 2020 entschädigt. Während dieser Zeit mussten die Spitäler und Kliniken auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien verzichten.Es habe sich gezeigt, dass die dadurch verursachten Mindererträge nicht durch Mehrerträge aus der Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten kompensiert werden konnten, heisst es in einer Medienmitteilung.Die Kantonsratskommission ist sich einig, dass diese Ausfälle entschädigt werden müssen und stimmt der Ertragsausfallentschädigung deshalb zu. Sie ist allerdings enttäuscht, dass sich der Bund und die Krankenversicherer nicht daran beteiligen wollen.