Der Belgier wird in der Schweiz nie mehr im Gesundheitswesen als behandelnde Person tätig sein können.An den Verurteilten gewandt, sagte der Gerichtspräsident, das Gastrecht unseres Landes sei von ihm «massiv verletzt» worden. Der Präsident drückte gegenüber dem Belgier die Hoffnung aus, dass er jetzt nicht in anderen Ländern gleich verfährt wie er dies bis März 2017 während vier Monaten im Rheintal getan hat.Nach der Urteilsverkündung gratulierte der Gerichtspräsident Mark Schärz den Frauen, die Anzeige erstattet hatten, zu ihrem Mut.