Sie wird für acht Jahre des Landes verwiesen und hat dem im unteren Rheintal lebenden Mädchen eine Genugtuung von 4000 Franken zu zahlen.Der Fall wurde letzten Mittwoch vor dem Kreisgericht Rheintal verhandelt. Die Täterin ist die Freundin des rund vier Jahrzehnte älteren Vaters, der bisher nicht zur Tochter, sondern zu seiner nun verurteilten Freundin gehalten hat. (Sollte das Urteil von einer der Parteien angefochten werden, käme der Fall vors Kantonsgericht.)Absitzen muss die Verurteilte «nur» die Hälfte der Zeit. Weil die Untersuchungshaft (168 Tage) und die schon bisher verbüsste Strafe im Rahmen des vorzeitigen Strafvollzugs (273 Tage) natürlich angerechnet werden, wird sie in gut zwei Monaten wieder auf freiem Fuss sein. Für die andere Hälfte der Gefängnisstrafe wird der Frau der bedingte Strafvollzug gewährt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Für acht Jahre die Schweiz verlassenSie wird jedoch für acht Jahre des Landes verwiesen, samt Ausschreibung im Schengener Informationssystem.Der Verteidiger hatte einen vollumfänglichen Freispruch und die umgehende Entlassung aus dem Gefängnis verlangt, zudem eine Haftentschädigung von rund 110000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte 38 Monate und 12 Jahre Landesverweisung beantragt, die Rechtsvertreterin des Mädchens eine Genugtuung von 7000 Franken.Für die Kosten des Verfahrens muss ebenfalls die Verurteilte aufkommen. Das sind knapp 33000 Franken.