30.08.2018

3. Prozesstag: Hanfräuber wollen mildere Strafen

Gericht: Gestern ist der Prozess rund um den Überfall auf eine grosse Hanfplantage in Altstätten zu Ende gegangen. Im Zentrum standen die Plädoyers der Verteidigung und die Schlussworte der Beschuldigten.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Die beiden Rechtsvertreter des Hauptangeklagten hatten bereits am Dienstag plädiert. Sie machten vor allem geltend, ihr Mandant habe nur aus Versehen echte Munition in die mitgeführte Waffe geladen. Es sei nie die Absicht gewesen, die Bewacher der Hanfanlage ernsthaft zu verletzen. Sie beantragten eine deutlich mildere Strafe und den Verzicht auf die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme. Am Mittwoch betonten die Verteidigerinnen und Verteidiger der Mitangeklagten im Wesentlichen, die Beschuldigten seien davon ausgegangen, in der Waffe befänden sich Gummigeschosse und nicht echte Patronen. Sie hätten zudem nicht wissen können, dass auch Gummimunition Verletzungen verursachen könnten. Mehrere der Verteidiger forderten einzelne Freisprüche und mildere Strafen für ihre Mandanten. Die Verteidigerin des jüngsten Beschuldigten wies am Kantonsgericht St. Gallen darauf hin, dass der heute 25-Jährige derjenige gewesen sei, der sich vor der Flucht um die beiden schwerverletzten Bewacher gekümmert habe.Fesseln gelöst und Wasser gegeben Er habe ihnen die Fesseln aufgeschnitten, ein Glas Wasser gegeben und schliesslich die Ambulanz angerufen. Ihr Mandant habe noch eine Chance verdient und sei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen, bei der er den unbedingten Teil in Halbgefangenschaft verbringen könne. Betreffend der Genugtuungsforderungen der Privatkläger beantragten die Verteidigerinnen und Verteidiger, sie seien abzuweisen oder auf den Weg des Zivilprozesses zu verweisen. Sie führten unter anderem ins Feld, die beiden Bewacher der illegalen Hanfplantage hätten ein gewisses Selbstverschulden an den Ereignissen, da sie sich im Milieu des Drogenhandels bewegt hätten. Über die Höhe der Genugtuung könne sowieso erst entschieden werden, wenn alle nötigen Unterlagen vorlägen. Dies sei zum heutigen Zeitpunkt nicht der Fall. Die beiden Privatkläger hatten über ihre Rechtsvertreter Genugtuungssummen von 175000 beziehungsweise 60000 Franken gefordert.Hauptangeklagter beteuert erneut Reue In den zweiten Vorträgen bekräftigten der Staatsanwalt, die beiden Rechtsvertreter der Privatkläger und sieben der Verteidigerinnen und Verteidiger ihre Anträge. Eine der Verteidigerinnen zog im Namen ihres Mandanten einen Teil der Berufung zurück. Damit tritt für ihn die Höhe des von der Vorinstanz festgelegten Strafmasses in Kraft. In den Schlussworten der Beschuldigten beteuerte der Hauptangeklagte vor Gericht erneut seine Reue. Er habe niemals Menschen verletzen wollen, schon gar nicht schwer. Er sei bereit, dafür bestraft zu werden. Auch wolle er im Gefängnis weiterhin eine Therapie absolvieren, jedoch könne er sich mit einer stationären therapeutischen Massnahme nicht abfinden. Auch andere Beschuldigte betonten, sie bereuten, was passiert ist. Zwei der Männer verzichteten auf ein Schlusswort. Das Kantonsgericht St. Gallen wird nun die Urteile der sieben Beschuldigten beraten. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da ursprünglich von den Parteien insgesamt 19 Berufungsklagen eingereicht worden sind. Sie haben sich im Verlaufe der Berufungsverhandlung um einige wenige reduziert. Die Urteile wird das Kantonsgericht schriftlich bekannt geben. 

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