Der heute 25-jährige Kroate hat das Auto eines Nachbarn und die Schaumstoffmatratze in seiner Gefängniszelle in Brand gesetzt, ausserdem bedrohte er seine Ex-Freundin und zwei weitere Menschen. Im Alter von 18 Jahren begann der Haschkonsument Stimmen im Kopf zu hören, schliesslich fing er auch noch unter Knochenkrebs zu leiden an, die Chemotherapie hat diesen Krebs jedoch besiegt.Die Schizophrenie ist unbestritten. Der junge Mann begab sich denn auch früh in Therapie. Bereits seit 20 Monaten befindet er sich freiwillig in einer Klinik. Die Wandlung zum Guten wird auch vom Staatsanwalt anerkannt. Vor Gericht ging es um die Frage der Schuldfähigkeit. Der Staatsanwalt beurteilte sie als stark vermindert, der Verteidiger verneinte sie in wesentlichen Punkten und hielt der geforderten Gefängnisstrafe von drei Jahren und sieben Monaten eine Gefängnisstrafe von vier Monaten entgegen.Landesverweis ja, aber «nur» für fünf JahreGemäss schriftlich eröffnetem Urteil hat sich das Kreisgericht Rheintal für eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten unbedingt entschieden. Das Gericht hat ausserdem eine stationäre Massnahme angeordnet. Die beschlossene Aufschiebung der Gefängnisstrafe zugunsten des Klinikaufenthalts hat konkret zur Folge, dass die Strafe (bei künftig tadellosem Verhalten) nicht vollzogen werden muss. Hinzu kommt aber eine Landesverweisung für fünf Jahre, ohne Ausschreibung im Schengener Informationssystem. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre beantragt, der Verteidiger den Verzicht auf die Landesverweisung. Der Verurteilte lebt seit 2001 in der Schweiz, wo er verwurzelt ist. In Kroatien leben sein Grossvater, eine Tante und eine Cousine.Die Kosten für den Mann sind hochDie zusätzliche Busse von 300 Franken und der Vollzug einer Vorstrafe (Geldstrafe von 2400 Franken) sind kleine Posten im Vergleich zu den Gesamtkosten, die der derzeit mittellose Verurteilte zu tragen hat. Diese liegen angesichts von etwa 53000 Untersuchungskosten und Zivilforderungen von Geschädigten bei insgesamt rund 70000 Franken.