Der Überfall in der Wohnung im Kanton Aargau ereignete sich im Juni 2015, einige Wochen nach dem Geschehen auf der grossen Hanfplantage in Altstätten. Der Entschluss dazu sei relativ spontan entstanden, erzählte der befragte Zeuge, welcher zur Bande gehörte, jedoch bereits rechtskräftig verurteilt ist. Sie hätten die Leute in der Wohnung angewiesen, sich zu setzen und ruhig zu bleiben. Gewalt sei seines Wissens nicht angewendet worden. Das Ganze habe nur wenige Minuten gedauert.Freundin geschlagenDiese Schilderungen des Tatablaufs bestätigte in etwa eine der Auskunftspersonen, die sich in den Räumen aufgehalten hatte. Er habe die Anweisungen der Bande befolgt und sei unbehelligt geblieben, erklärte der Mann. Anderes berichtete der Besitzer der Wohnung. Seine Freundin sei heftig geschlagen worden und habe im Spital behandelt werden müssen. Die Bande habe Glück gehabt, dass sie rasch wieder abgezogen und bald von der Polizei festgenommen worden sei. Die gestohlenen Drogen hätten nämlich Männern gehört, mit denen nicht zu spassen sei.Das Kantonsgericht St. Gallen hatte zwei weitere Auskunftspersonen vorgeladen, die jedoch nicht erschienen. Das Richtergremium zog zunächst in Erwägung, sie polizeilich vorführen zu lassen, verzichtete aber schliesslich darauf.Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer für vier der sieben Beschuldigten höhere Strafen. Diese hatten ihrerseits Berufung eingelegt und Anträge auf mildere Strafen eingereicht. Für den Hauptangeklagten, der die Schüsse auf die Bewacher der Hanfplantage in Altstätten abgegeben und sie damit schwer verletzt hatte, beantragte der Staatsanwalt eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um sechs Monate auf elf Jahre.Noch immer mache der Beschuldigte geltend, die Munition verwechselt und aus Versehen scharfe Patronen anstatt Gummigeschosse geladen zu haben. Dies sei wenig glaubwürdig und als Schutzbehauptung zu werten. Der psychiatrische Gutachter habe beim Beschuldigten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert und auf eine hohe Rückfallgefahr hingewiesen. Deshalb sei eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 anzuordnen. Der Mann war vor über zwanzig Jahren am Raubüberfall auf die Zürcher Fraumünster-Post beteiligt. Auch für drei weitere Beschuldigte beantragte der Staatsanwalt höhere Strafen und wies auf einschlägige Vorstrafen hin. Sie alle hätten den Überfall als willkommene Möglichkeit gesehen, sich zu bereichern. Sechs der sieben Männer seien in solidarischer Haftung zu verpflichten, den beiden verletzten Bewachern der Hanfplantage Genugtuung zu zahlen.Die Rechtsvertreter der Privatkläger forderten Genugtuungssummen von 175000 und 60000 Franken. Ihre Mandanten litten noch heute unter den Folgen ihrer schweren Schussverletzungen. Der Verteidiger des Hauptangeklagten forderte mehrere Freisprüche, darunter vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Tötung. Stattdessen sei er unter anderem der schweren Körperverletzung schuldig zu erklären. Die Freiheitsstrafe sei auf fünf oder höchstens sieben Jahre zu reduzieren.Von der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sei abzusehen. Es sei glaubwürdig, dass sein Mandant die Waffe eigentlich mit Gummischrot habe laden wollen, betonte der Verteidiger. Beim Waffenhändler habe er sich ausschliesslich über die Wirkung dieser nicht tödlichen Geschosse erkundigt. Alle am Überfall Beteiligten seien zudem davon ausgegangen, dass Gummigeschosse in der Waffe seien.Heute folgen die restlichen Plädoyers und Schlussworte. (cis)