13.06.2018

15 Jahre nach Übergriffen verurteilt

Ein Mann soll vor 15 Jahren seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Nun hat ihn ein Gericht in Feldkirch mit dreieinhalb Jahren Haft bestraft.

Die Vorwürfe wiegen schwer, die Ehe des Angeklagten ist belastet, das Opfer leidet unter der Vergangenheit. Doch was war die Vergangenheit? Die behaupteten sexuellen Handlungen verweist der Angeklagte allesamt ins Reich der Fantasie. «Er ist seinem Opfer deshalb nicht böse, denn es gibt eine Erklärung für alles», hält der Verteidiger der Staatsanwaltschaft entgegen. Ein schwerer Unfall mit Kopfverletzungen habe das Erinnerungsvermögen der mittlerweile jungen Frau durcheinandergebracht. Fantasie und unangenehme Erfahrungen anderer Art würden die Realität verfälschen und kuriose, unwahre Geschichten aufs Tapet bringen.Die Staatsanwaltschaft hält entgegen, dass das Opfer in seinen Schilderungen durchaus glaubwürdig sei und äusserst detailliert beschreiben kann, was damals mit ihm passierte, beziehungsweise wie sich der Stiefvater über zwei Jahre hinweg an ihm vergriff. Es war keine Gewalt im Spiel, das Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren konnte das Geschehene offenbar nicht richtig einordnen, war ausserdem neugierig und mochte ihren Stiefvater. Sie befriedigte den Mann in Küche und Wohnzimmer oral, er sie umgekehrt ebenfalls. In einer Vielzahl von Übergriffen streichelte sie ihn und er sie im Intimbereich. Was hier die Häufigkeit betrifft, geht die Staatsanwaltschaft von einem Zwei-Wochen-Intervall aus. Um sich in Stimmung für die Sexualhandlungen zu bringen, legte der Angeklagte einen Pornofilm ein. «Ich habe selten eine so glaubwürdige Zeugin gesehen», begründet der Richter das Urteil. Für die junge Frau, die erst viel später von ihrer Vergangenheit eingeholt wurde, war vor allem schlimm, dass ihr niemand glaubte. Sie realisierte erst im Erwachsenenalter, dass damals etwas «falsch» gelaufen war. Und sie wollte, dass ihr Stiefvater dazu steht. «Sie wollte die Familie nicht zerstören, niemanden im Gefängnis sehen – und auch kein Geld», unterstreicht der Richter nochmals. Die dreieinhalb Jahre Haft sind nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden 5000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Christiane Eckert

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